| Artikel-Nr: | 335127 |
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| Original Artikel-Nr: | 29-1 |
| EAN Code: | 4004764918324 |
Produktinformationen
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Beschreibung
Whiteboard Marker EcoLine 29
Whiteboardmarker zum Schreiben und Markieren auf Whiteboards, auch für Flipcharts geeignet. Die Kunststoffteile des Markers bestehen insgesamt mindestens zu 90% aus recyceltem Material (83% post-consumer). Klimaneutrales Produkt gemäss ClimatePartner-ID 13742-1910-1001. Trocken abwischbar von fast allen geschlossenen Oberflächen wie z.B. Emaille und Melamin. Die Keilspitze verfügt über eine Strichbreite von 1-5 mm. Dank der Cap-off-Technologie kann das Produkt einige Tage offen liegen bleiben, ohne auszutrocknen (Prüfklima nach ISO 554). Die Tinte des Whiteboardmarkers ist lichtbeständig und schnelltrocknend. Das Produkt ist nachfüllbar mit edding BTK 25 und edding BT 30 Nachfülltinte. Passende Ersatzspitzen (edding 29/363 Ersatzspitzen) sind erhältlich. Ohne Zusatz von Butylacetat.
- Nachhaltig, da Kunststoffteile insgesamt mindestens zu 90% aus recyceltem Material
- Ideal zum Schreiben und Markieren auf Whiteboards
- Trocken abwischbar von fast allen geschlossenen Oberflächen, z.B. Whiteboards
- Cap-Off-Zeit: Whiteboard Marker ist bis zu einigen Tagen offen lagerfähig
- Nachfüllbar mit edding BTK 25 und edding BT 30 refill service
- Filterfasern aus recyceltem Material
- Ersatzspitzen für den Whiteboardmarker erhältlich
- Abfallreduzierung durch Nachfüllbarkeit
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Verkaufs- und Verpackungseinheiten
Verkaufseinheit ST Umverpackung 1 10 ST -
Spezifikationen
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Gefahrenhinweise
Signalwort GEFAHR Gefahrenhinweise - H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise - P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- P370+P378: Bei Brand: … zum Löschen … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen sind vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
- P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
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Seitenzahl Printkatalog
Office-Katalog 466